BVerwG vom 22.02.1991
7 CB 37.90
Normen:
FahrlG § 4 Abs. 3 ; FahrlPrüfO § 18 ; GG Art. 12 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DAR 1991, 353
DRsp II(294)251b-d
VRS 81, 220
VerkMitt 1991, 81

BVerwG - 22.02.1991 (7 CB 37.90) - DRsp Nr. 1992/5027

BVerwG, vom 22.02.1991 - Aktenzeichen 7 CB 37.90

DRsp Nr. 1992/5027

Praktische Lehrprobe der Fahrlehrerbewerber: b. zulässige Übernahme der Rolle des Fahrschülers (Simulation) durch einen Fahrlehrer, der Mitglied des Prüfungsausschusses ist; c. zulässiges Verbot der Benutzung der Doppelbedienungseinrichtung durch den Prüfling trotz Verwendung eines derartigen Fahrzeugs; d. keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 18 FahrlPrüfO, wonach bei der Lehrprobe die richtige Anleitung des Fahrschülers im Straßenverkehr zur Voraussetzung des Bestehens der Prüfung gemacht wird, ohne daß diese Vorschrift eine Regelung darüber enthält, worin die »richtige« Anleitung besteht (kein Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 GG).

Normenkette:

FahrlG § 4 Abs. 3 ; FahrlPrüfO § 18 ; GG Art. 12 Abs. 1 ;