BVerwG - Urteil vom 10.08.1988
7 C 83.87
Normen:
StVG § 2 Abs. 1 ; VwGO § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1 Satz 1;
Fundstellen:
VerkMitt 1988, 75

BVerwG - Urteil vom 10.08.1988 (7 C 83.87) - DRsp Nr. 1994/6710

BVerwG, Urteil vom 10.08.1988 - Aktenzeichen 7 C 83.87

DRsp Nr. 1994/6710

Hält ein Fahrerlaubnisbewerber seine Kraftfahreignung unter Hinweis auf bereits vorliegende Gutachten zwar für zweifelsfrei, erklärt er sich aber "vorsorglich und hilfsweise" zu einer erneuten Begutachtung bereit, darf das Gericht dies nicht als Beweisvereitelung werten und von einer weiteren Aufklärung absehen.

Normenkette:

StVG § 2 Abs. 1 ; VwGO § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1 Satz 1;
Fundstellen
VerkMitt 1988, 75