BVerwG - Urteil vom 17.01.1980
7 C 63.77
Normen:
SchutzbereichG § 5 Abs. 1, § 9 Abs. 1, 2; StVO § 33 Abs. 2, § 45, § 46 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BVerwGE 59, 310
VerkMitt 1980, 73

BVerwG - Urteil vom 17.01.1980 (7 C 63.77) - DRsp Nr. 1994/6741

BVerwG, Urteil vom 17.01.1980 - Aktenzeichen 7 C 63.77

DRsp Nr. 1994/6741

1. Ein Verkehrsteilnehmer kann von der Straßenverkehrsbehörde weder mit der Folgenbeseitigungsklage noch mit der allgemeinen Leistungsklage die Entfernung von Verkehrszeichen (hier: Zeichen 250) verlangen, wenn die Straßenverkehrsbehörde das zugrundeliegende straßenverkehrsrechtliche Verbot aufgehoben hat, jedoch die Verkehrszeichen mit ihrer Zustimmung (vgl. dazu Leitsatz 2) nunmehr von der Schutzbereichsbehörde dazu verwendet werden, eine auf das Schutzbereichsgesetz gestützte Straßenbenutzungsbeschränkung bekanntzumachen.