Checkliste: Drogen im Ordnungswidrigkeitenverfahren

Checkliste: Drogen im Ordnungswidrigkeitenverfahren

 

 

ja

nein

Ordnungsgemäßes Tätigwerden der Strafverfolgungsbehörden, vor allem gerichtsverwertbare Sicherung der Beweise?

Benutzung eines Kraftfahrzeugs?

Im öffentlichen Straßenverkehr?

Führen dieses Kraftfahrzeugs?

Nachweis eines der in der Anlage zu § 24a StVG aufgeführten Wirkstoffs?

Liegt der Ausnahmetatbestand vor, dass ein verschriebenes Arzneimittel bestimmungsgemäß eingenommen wurde?

Bei Opiaten: Ist der Opiatnachweis ordnungsgemäß geführt?

Bei Kokainmetaboliten: Ist Kokain oder Crack konsumiert worden?

Bei Cannabis: Grenzwert von 1 ng/ml prüfen, ggf. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

Verjährungsfristen beachten, insbesondere beim Übergang vom Straf- in das Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Auswirkungen auf das Führerscheinverwaltungsverfahren bedenken.

Liegt "Wirkung" eines in der Anlage bezeichneten Wirkstoffs vor?

Bei § 24a StVG prüfen: Vorsatz, Fahrlässigkeit.