Checkliste: Drogen im Ordnungswidrigkeitenverfahren |
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ja |
nein |
Ordnungsgemäßes Tätigwerden der Strafverfolgungsbehörden, vor allem gerichtsverwertbare Sicherung der Beweise? |
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Benutzung eines Kraftfahrzeugs? |
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Im öffentlichen Straßenverkehr? |
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Führen dieses Kraftfahrzeugs? |
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Nachweis eines der in der Anlage zu § 24a StVG aufgeführten Wirkstoffs? |
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Liegt der Ausnahmetatbestand vor, dass ein verschriebenes Arzneimittel bestimmungsgemäß eingenommen wurde? |
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Bei Opiaten: Ist der Opiatnachweis ordnungsgemäß geführt? |
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Bei Kokainmetaboliten: Ist Kokain oder Crack konsumiert worden? |
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Bei Cannabis: Grenzwert von 1 ng/ml prüfen, ggf. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. |
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Verjährungsfristen beachten, insbesondere beim Übergang vom Straf- in das Ordnungswidrigkeitenverfahren. |
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Auswirkungen auf das Führerscheinverwaltungsverfahren bedenken. |
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Liegt "Wirkung" eines in der Anlage bezeichneten Wirkstoffs vor? |
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Bei § 24a StVG prüfen: Vorsatz, Fahrlässigkeit. |
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