Checkliste: "Die sieben Grundregeln zu Lenk- und Ruhezeiten" |
1. Ein Berufskraftfahrer in der EU darf nur 56 Stunden pro Woche hinter dem Steuer sitzen. Die normale Tageslenkzeit darf neun Stunden nicht überschreiten (Art. 6 AETR). Nach 4,5 Stunden muss der Fahrer mindestens 45 Minuten Pause einlegen (Art. 7 AETR). 2. Der Tageslenkzeit von höchstens neun Stunden muss die normale Tagesruhezeit gegenüberstehen, die auf 11 Stunden festgelegt ist, und zwar mindestens und ohne Unterbrechung (§ 5 ArbZG). Tagesruhezeit zählt in einem Fahrzeug mit Fahrerkabine nur, während das Fahrzeug steht (Art. 8 AETR). 3. Höchstens zweimal pro Woche darf die Tageslenkzeit um eine Stunde auf 10 Stunden verlängert werden (Art. 6 AETR). Die Pausenpflicht nach jeweils 4,5 Stunden gilt auch für diese verlängerte Tageslenkzeit. 4. Die Pause von 45 Minuten darf der Kraftfahrer aufteilen, z.B. in eine Viertelstunde nach zweieinhalb Stunden und eine halbe Stunde nach weiteren zwei Stunden Fahrt (Art. 7 AETR). 5. Außerdem ist eine Wochenruhezeit von 45 Stunden vorgeschrieben (Art. 8, 1 Buchst. p) AETR), |
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