Checkliste: Lenk- und Ruhezeiten

Checkliste: "Die sieben Grundregeln zu Lenk- und Ruhezeiten"

1.      Ein Berufskraftfahrer in der EU darf nur 56 Stunden pro Woche hinter dem Steuer sitzen. Die normale Tageslenkzeit darf neun Stunden nicht überschreiten (Art. 6 AETR). Nach 4,5 Stunden muss der Fahrer mindestens 45 Minuten Pause einlegen (Art. 7 AETR).

2.      Der Tageslenkzeit von höchstens neun Stunden muss die normale Tagesruhezeit gegenüberstehen, die auf 11 Stunden festgelegt ist, und zwar mindestens und ohne Unterbrechung (§ 5 ArbZG). Tagesruhezeit zählt in einem Fahrzeug mit Fahrerkabine nur, während das Fahrzeug steht (Art. 8 AETR).

3.      Höchstens zweimal pro Woche darf die Tageslenkzeit um eine Stunde auf 10 Stunden verlängert werden (Art. 6 AETR). Die Pausenpflicht nach jeweils 4,5 Stunden gilt auch für diese verlängerte Tageslenkzeit.

4.      Die Pause von 45 Minuten darf der Kraftfahrer aufteilen, z.B. in eine Viertel­stunde nach zweieinhalb Stunden und eine halbe Stunde nach weiteren zwei Stunden Fahrt (Art. 7 AETR).

5.      Außerdem ist eine Wochenruhezeit von 45 Stunden vorgeschrieben (Art. 8, 1 Buchst. p) AETR),