Checkliste: Liegt ein Ampelverstoß vor? |
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ja |
nein |
War die Anlage in Betrieb? |
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Kennen Sie den tatsächlichen Anhalteort und rechtlich geforderten Anhalteort? |
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Liegt eine Einfahrt in Kreuzungsbereich ("geschützter Bereich) vor, nicht nur Überfahrt der Haltelinie (BGH, Beschl. v. 24.06.1999 - 4 StR 61/99, DAR 1999, 463; OLG Bremen, Beschl. v. 24.01.2002 - Ss (B) 64/01, DAR 2002, 225). |
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Strittig bei fehlender Haltelinie: Liegt eine Vorbeifahrt an Ampel oder Einfahrt in Kreuzungsbereich vor? |
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Haben Sie den Umfang des "geschützten Bereichs geprüft? |
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Gelten Sonderregelungen für Sonderfahrspuren? |
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Liegt ein Wechsellichtzeichen vor (Regelung eines sich wechselseitig ändernden Vorrangs)? |
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Liegt ein Dauerlichtzeichen vor (Verkehrsregelung auf einzelnen von mehreren markierten Fahrstreifen)? |
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Anbringung: rote gekreuzte Schrägbalken 4,5 m über dem markierten Fahrstreifen? |
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Liegen Sonderlichtzeichen vor (Sicherheit und Vorrang ausschließlich der begünstigten Fahrzeuge)? |
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War die Verkehrsampel in ordnungsgemäßem Betrieb? |
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Betrieb = leuchtendes, schaltplangesteuertes Wechsellicht oder Dauerlicht oder durch annähernde Verkehrsteilnehmer bzw. Dritte (Fußgänger) in Betrieb nehmbar ("schlafende Ampel). |
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Dauerrot = kein Wechsellichtzeichen, keine bußgeldrechtliche Ahndung gemäß § 37StVO möglich (OLG Thüringen, Beschl. v. 22.05.1996 - 1 Ss 302/95, VerkMitt 1997, 14 |
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