Checkliste: Liegt ein Ampelverstoß vor?

Checkliste: Liegt ein Ampelverstoß vor?

 

 

ja

nein

War die Anlage in Betrieb?
Kennen Sie den tatsächlichen Anhalteort und rechtlich geforderten Anhalteort?
Liegt eine Einfahrt in Kreuzungsbereich ("geschützter Bereich”) vor, nicht nur Überfahrt der Haltelinie (BGH, Beschl. v. 24.06.1999 - 4 StR 61/99, DAR 1999, 463; OLG Bremen, Beschl. v. 24.01.2002 - Ss (B) 64/01, DAR 2002, 225).
Strittig bei fehlender Haltelinie: Liegt eine Vorbeifahrt an Ampel oder Einfahrt in Kreuzungsbereich vor?
Haben Sie den Umfang des "geschützten Bereichs” geprüft?
Gelten Sonderregelungen für Sonderfahrspuren?
Liegt ein Wechsellichtzeichen vor (Regelung eines sich wechselseitig ändernden Vorrangs)?
Liegt ein Dauerlichtzeichen vor (Verkehrsregelung auf einzelnen von mehreren markierten Fahrstreifen)?
Anbringung: rote gekreuzte Schrägbalken 4,5 m über dem markierten Fahrstreifen?
Liegen Sonderlichtzeichen vor (Sicherheit und Vorrang ausschließlich der begünstigten Fahrzeuge)?
War die Verkehrsampel in ordnungsgemäßem Betrieb?
Betrieb = leuchtendes, schaltplangesteuertes Wechsellicht oder Dauerlicht oder durch annähernde Verkehrsteilnehmer bzw. Dritte (Fußgänger) in Betrieb nehmbar ("schlafende” Ampel).

 

 

Dauerrot = kein Wechsellichtzeichen, keine bußgeldrechtliche Ahndung gemäß § 37StVO möglich (OLG Thüringen, Beschl. v. 22.05.1996 - 1 Ss 302/95, VerkMitt 1997, 14