CITROEN; Zeitlich maßgebliches Recht für die EG-kartellrechtliche Wirksamkeit von Formularklauseln eines Kraftfahrzeughändlervertrages
BGH, Urteil vom 13.07.2004 - Aktenzeichen KZR 10/03
DRsp Nr. 2004/15720
"CITROEN"; Zeitlich maßgebliches Recht für die EG-kartellrechtliche Wirksamkeit von Formularklauseln eines Kraftfahrzeughändlervertrages
»1. Die EG-kartellrechtliche Wirksamkeit von Formularklauseln eines Kraftfahrzeughändlervertrages, deren Verwendung Gegenstand eines in die Zukunft gerichteten Unterlassungsbegehrens ist, ist für die Zeit nach dem 30. April 2004 auch im Revisionsverfahren nach dem seit dem 1. Mai 2004 geltenden Recht zu beurteilen.2. Wettbewerbsbeschränkende Regelungen eines Kraftfahrzeughändlervertrages, die geeignet sind, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft zu beeinträchtigen, können, auch wenn sie nicht mit der seit 1. Oktober 2002 für den Kraftfahrzeugvertrieb maßgeblichen Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 1400/2002 vereinbar sind, gemäß Art. 81 Abs. 3 EG zulässig sein, sofern die Freistellungsvoraussetzungen der Legalausnahme erfüllt sind.3. Zur Wirksamkeit von Formularklauseln eines Kraftfahrzeughändlervertrages.«