LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 08.06.2018
14 Sa 514/17
Normen:
BetrVG § 77 III; BetrVG § 77 VI; BetrVG § 87 I; BGB § 613a; BGB § 139;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 09.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 647/16

Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung nach BetriebsübergangWirksamkeit einer eine nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelte Jahressonderzahlung vorsehenden Betriebsvereinbarung im Bereich eines Tarifvertrages

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.06.2018 - Aktenzeichen 14 Sa 514/17

DRsp Nr. 2020/15284

Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung nach Betriebsübergang Wirksamkeit einer eine nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelte Jahressonderzahlung vorsehenden Betriebsvereinbarung im Bereich eines Tarifvertrages

1. Die Darlegungslast für Tatsachen betreffend den wirksamen Abschluss einer Betriebsvereinbarung, auf die im Nachwir-kungszeitraum nach Betriebsübergang Ansprüche eines Arbeitnehmers gegen den Betriebserwerber gestützt werden, trägt der Betriebserwerber, obwohl er an ihrem Abschluss nicht beteiligt war. Dies folgt aus dem normativen Charakter der Betriebsvereinbarung. Darauf, dass der Betriebsvereinbarung im Nachwirkungszeitraum keine zwingende Wirkung mehr zukommt, kommt es nicht an, weil der Rechtscharakter zum Zeitpunkt des Abschlusses der Betriebsvereinbarung für die Darlegungslast maßgeblich ist.