Die Klägerin nimmt die Beklagte aus einer bei ihr unterhaltenen Fahrzeugvollversicherung auf Ersatz für einen angeblich entwendeten LKW Mercedes-Benz (7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht mit Kastenaufbau und Laderampe, BA 6) in Anspruch.
Den LKW, ein geleastes Fahrzeug, vermietete die Klägerin, die eine gewerbliche Autovermietung betreibt, am 20.12.1997 für drei Tage an die Zeugin D Bei der Anmietung wurde Frau D von dem Zeugen D begleitet, der anschließend die Zeugin mit seinem Privat-Kfz nach Hause fuhr und dann den LKW vom Gelände der Klägerin abholte.
Am 23.12.1997 meldete die Zeugin den LKW gestohlen und gab an, das Fahrzeug am 22.12.1997 abends auf der V in K abgestellt und es am 23.12.1997 morgens dort nicht mehr vorgefunden zu haben (BA 3).
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