Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27.05.2020 verkündete Grund - Urteil des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
3.Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Die Revision wird zugelassen.
I.
Die Klägerin macht gegen die Beklagte einen auf Vorfinanzierung gerichteten Direktanspruch geltend.
Die Klägerin, eine aus 50 Wohnungseigentümern bestehende
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