I. 1. Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer, ein Beamter der ehemaligen Deutschen Bundespost (Telekom), der nach Inkrafttreten der Postreform II (1. Januar 1995) nunmehr bei der Deutschen Telekom AG beschäftigt ist, gegen eine Gehaltskürzung um ein Zwanzigstel für die Dauer von fünf Monaten, die gegen ihn als Disziplinarmaßnahme wegen einer wiederholten außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt verhängt worden ist.
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