Autor: Koehl |
Unter Drogen im Fahrerlaubnisrecht versteht man Betäubungsmittel i.S.d.
Sowohl im Rahmen des Verfahrens auf Erteilung einer Fahrerlaubnis, als auch im Rahmen des Verfahrens betreffend die Entziehung einer Fahrerlaubnis hat die Fahrerlaubnisbehörde Hinweisen, die für einen Drogenkonsum oder eine Drogenabhängigkeit des Betroffenen sprechen, nachzugehen. Wenn der Sachverhalt nicht eindeutig ist, wird sie weitere Aufklärungsmaßnahmen ergreifen, beispielsweise die Aufforderung zur Beibringung einer MPU oder eines ärztlichen Gutachtens. Einschlägige Vorschrift in diesem Zusammenhang ist vor allem § 14 FeV. Fehlt die Fahreignung wegen Drogenkonsums, muss im Verfahren zur Erteilung einer Fahrerlaubnis die Erteilung versagt werden; ist jemand, der bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, hiervon betroffen, muss die Fahrerlaubnis entzogen werden.
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