OLG Celle - Urteil vom 02.11.2000
14 U 281/99
Normen:
BGB §§ 249 823 839 ;
Fundstellen:
DRsp I(123)465b
OLGReport-Celle 2001, 118
VRS 100, 248

Eigenes Schadensrisiko eines Verkehrsteilnehmers, der eine polizeiliche Verfolgung herausfordert

OLG Celle, Urteil vom 02.11.2000 - Aktenzeichen 14 U 281/99

DRsp Nr. 2003/16249

Eigenes Schadensrisiko eines Verkehrsteilnehmers, der eine polizeiliche Verfolgung herausfordert

Ein Verkehrsteilnehmer, der die Verfolgung durch eine Polizeistreife herausfordert, hat selbst keinen Schadensersatzanspruch wegen des Schadens aus einem Unfall, zu dem es bei der - als Anwendung unmittelbaren Zwangs gerechtfertigten - Verfolgung vorhersehbar kommt.

Normenkette:

BGB §§ 249 823 839 ;
Fundstellen
DRsp I(123)465b
OLGReport-Celle 2001, 118
VRS 100, 248