OLG Köln - Beschluss vom 28.02.2012
9 U 250/11
Normen:
AKB Nr. A.2.2.3;
Fundstellen:
r+s 2012, 383
Vorinstanzen:
LG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 20 O 113/11

Eintrittspflicht der Fahrzeugversicherung für Schäden durch den Abgang von Schneelawinen

OLG Köln, Beschluss vom 28.02.2012 - Aktenzeichen 9 U 250/11

DRsp Nr. 2012/18102

Eintrittspflicht der Fahrzeugversicherung für Schäden durch den Abgang von Schneelawinen

Ziff. A.2.2.3 AKB 2010 definiert die in der Teilkaskoversicherung versicherten Ereignisse, nämlich Sturm, Blitzschlag und Überschwemmung, abschließend. Die Gefahr des Abgangs von Schneelawinen ist nicht versichert, sofern keine hierauf gerichtete Vereinbarung geschlossen wurde.

Tenor

1.

Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.

2.

Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen.

Normenkette:

AKB Nr. A.2.2.3;

Gründe

I.