I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 19. Januar 2017 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zur Last.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 7.028,- Euro festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten um Ansprüche aus einer Glasversicherung.
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