OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 20.06.2013
3 U 159/12
Normen:
VVG § 1; VermSchAVB Nr. 5 Buchst. e;
Fundstellen:
VersR 2014, 189
Vorinstanzen:
LG Wiesbaden, vom 26.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 289/11

Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die Verletzung der Aufklärungspflicht durch einen Finanzdienstleistungsvermittler im Rahmen der Kapitalanlageberatung

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20.06.2013 - Aktenzeichen 3 U 159/12

DRsp Nr. 2014/2606

Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die Verletzung der Aufklärungspflicht durch einen Finanzdienstleistungsvermittler im Rahmen der Kapitalanlageberatung

Verstößt ein Finanzdienstleitungsvermittler im Rahmen einer Kapitalanlageberatung gegen seine Aufklärungspflichten gegenüber einem Anleger, indem er bei diesem den Anschein erweckt, es handele sich um eine sichere Anlage ("Sicherheit von Dauer"), obwohl es um eine Unternehmensbeteiligung geht, die mit entsprechenden wirtschaftlichen Risiken verbunden ist, so ist ihm eine "sonstige wissentliche Pflichtverletzung" i.S.v. Nr. 5e der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung vorzuwerfen, die den Versicherungsschutz ausschließt. Da die Verpflichtung zur anleger- und objektgerechten Beratung zu den grundlegenden Pflichten des Beraters gehört, ist im Falle einer Abweichung regelmäßig darauf zu schließen, dass die Pflichtverletzung auch "wissentlich" geschah.

In dem Rechtsstreit ... wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Klägerin durch Beschluss nach § 522 II ZPO zurückzuweisen.