Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Zivilkammer 23 des Landgerichts Berlin vom 21. März 2014 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Dieses sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I. Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin, die bei dem Beklagten für sich und ihren Ehemann eine Auslandsreisekrankenversicherung unterhält, der die "Allgemeine Versicherungsbedingungen" AVB/AR zugrunde liegen, Versicherungsleistungen in Höhe von 19.700,- EURO für einen Krankenrücktransport ihres Ehemannes von Mallorca nach Deutschland.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|