KG - Urteil vom 08.10.2014
6 U 62/14
Normen:
VVG § 1; AVB-ARKV § 4 Nr. 1d;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 21.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 171/13

Eintrittspflicht einer Auslandsreisekrankenversicherung für die Kosten des Rücktransports eines auf Mallorca an einer Lungenentzündung erkrankten Patienten

KG, Urteil vom 08.10.2014 - Aktenzeichen 6 U 62/14

DRsp Nr. 2015/13457

Eintrittspflicht einer Auslandsreisekrankenversicherung für die Kosten des Rücktransports eines auf Mallorca an einer Lungenentzündung erkrankten Patienten

Die vertraglichen Voraussetzungen der Notwendigkeit der Kosten des Rücktransports (wenn die im Auslandsaufenthalt vorhandenen medizinischen Einrichtungen nicht ausreichend sind und dadurch eine Gesundheitsschädigung der versicherten Person zu befürchten ist) liegen nicht vor, wenn eine Fehl- oder Schlechtbehandlung wegen einer Lungenentzündung in einem Krankenhaus auf Mallorca nicht konkret dargetan ist und auch die Entlassung nicht zu früh erfolgt war; dass die Verständigung schwierig war, reicht nicht aus.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Zivilkammer 23 des Landgerichts Berlin vom 21. März 2014 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Dieses sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VVG § 1; AVB-ARKV § 4 Nr. 1d;

Gründe:

I. Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin, die bei dem Beklagten für sich und ihren Ehemann eine Auslandsreisekrankenversicherung unterhält, der die "Allgemeine Versicherungsbedingungen" AVB/AR zugrunde liegen, Versicherungsleistungen in Höhe von 19.700,- EURO für einen Krankenrücktransport ihres Ehemannes von Mallorca nach Deutschland.