KG - Urteil vom 07.09.2000
2 Ss 184/00 - 3 Ws (B) 392/00
Normen:
OWiG § 73 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DRsp IV(468)224b
VRS 99, 372

Entbindung des Betroffenen von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen bezieht sich nur auf die nächste Hauptverhandlung

KG, Urteil vom 07.09.2000 - Aktenzeichen 2 Ss 184/00 - 3 Ws (B) 392/00

DRsp Nr. 2004/1298

Entbindung des Betroffenen von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen bezieht sich nur auf die nächste Hauptverhandlung

»Die Entbindung des Betroffenen von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen nach § 73 Abs. 2 OWiG betrifft nur die nächste Hauptverhandlung und wird mit deren Aussetzung oder Verlegung unwirksam.«

Normenkette:

OWiG § 73 Abs. 2 ;
Fundstellen
DRsp IV(468)224b
VRS 99, 372