Die in formeller Hinsicht unbedenkliche Berufung der Klägerin hat in der Sache Erfolg. Die Klägerin nimmt den Beklagten zurecht gemäß §§ 823 Abs. 1 BGB, 61, 67 VVG, 15 Abs. 2
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|