ArbG Bonn, vom 14.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 589/21
Entgeltzahlungsanspruch des Arbeitnehmers bei unwiderruflicher Freistellung nach KündigungFreistellung unter Anrechnung von Urlaub als ErlassvertragRücknahme der Kündigung ohne Auswirkung auf Entgeltanspruch
LAG Köln, Urteil vom 03.02.2022 - Aktenzeichen 6 Sa 465/21
DRsp Nr. 2022/8877
Entgeltzahlungsanspruch des Arbeitnehmers bei unwiderruflicher Freistellung nach KündigungFreistellung unter Anrechnung von Urlaub als ErlassvertragRücknahme der Kündigung ohne Auswirkung auf Entgeltanspruch
1. Die Pflicht der Arbeitgeberin zur Zahlung des Entgelts aus dem Arbeitsverhältnis und damit ihre "Gegenleistungspflicht" aus dem Arbeitsvertrag, entfällt nicht wegen der Nichtleistung von Arbeit gemäß § 326 Abs. 1BGB, wenn die Arbeitgeberin die Arbeitnehmerin zuvor unter Anrechnung auf noch bestehende Urlaubsansprüche und Freistellungsansprüche aus Mehrarbeit unwiderruflich freigestellt hat. Denn der Anspruch der Arbeitgeberin gegen die Arbeitnehmerin auf Erbringung der Primärleistung aus dem Arbeitsvertrag, nämlich der Anspruch auf die Arbeitsleistung, ist nicht wegen Unmöglichkeit gemäß § 275BGB untergegangen, sondern er ist - bevor er hätte untergehen können - aufgrund von Urlaubsgewährung, aufgrund von Freistellung wegen zuvor erbrachter Mehrarbeit und im Übrigen aufgrund eines Erlassvertrages entfallen (Abgrenzung BAG v. 23.02.2021 - 5 AZR 314/20 - und BAG v. 19.03.2002 - 9 AZR 16/21 -).
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