Entschädigungsleistungen in der Kfz-Vollkaskoversicherung; anrechnungsfreier Reparaturkostenersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes - Einschränkung durch AKB-Zusatz; Restwert-Anrechnung nach Versicherer-Angebot
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.11.1998 - Aktenzeichen 15 U 269/97
DRsp Nr. 2004/1382
Entschädigungsleistungen in der Kfz-Vollkaskoversicherung; anrechnungsfreier Reparaturkostenersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes - Einschränkung durch AKB-Zusatz; Restwert-Anrechnung nach Versicherer-Angebot
1. Ein vom Kaskoversicherer in § 13 Nr. 5 AKB eingefügter Zusatz, wonach die Leistungsgrenze für Reparaturkostenersatz dann, wenn das Unfallfahrzeug "nicht oder nicht vollständig repariert wird", durch den "um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert" gebildet wird, ist verbindlich und verstößt weder gegen § 3 noch gegen § 9AGBG.
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