Entschädigungsleistungen in der Kfz-Vollkaskoversicherung; anrechnungsfreier Reparaturkostenersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes - Einschränkung durch AKB-Zusatz
OLG Koblenz, Urteil vom 20.11.1998 - Aktenzeichen 10 U 1428/97
DRsp Nr. 2004/1454
Entschädigungsleistungen in der Kfz-Vollkaskoversicherung; anrechnungsfreier Reparaturkostenersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes - Einschränkung durch AKB-Zusatz
Der Rechtsprechungsgrundsatz, wonach unterhalb der Totalschadengrenze ("Zerstörung") unfallbedingte Kfz-Reparaturkosten vom Kaskoversicherer bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes und trotz unreparierter Veräußerung des Unfallfahrzeugs ohne Anrechnung des Veräußerungserlöses (Restwert) zu erstatten sind, gilt auch in Fällen eines über dem Wiederbeschaffungswert liegenden - erforderlichen - Reparaturkostenaufwands.