Entschädigungspflicht des Versicherers beim mißlungenem Nachweis eines Kfz-Diebstahls
BGH, Urteil vom 11.01.1984 - Aktenzeichen IVa ZR 43/82
DRsp Nr. 1994/4565
Entschädigungspflicht des Versicherers beim mißlungenem Nachweis eines Kfz-Diebstahls
Ist dem Versicherungsnehmer der Nachweis der Entwendung seines Fahrzeugs nicht gelungen, so kann ihm nicht verwehrt werden, sich hilfsweise darauf zu berufen, daß er selbst mit dem Fahrzeug verunglückt ist, so daß der Versicherer den Schaden als Unfallschaden entschädigen muß.
Hinweise:
B. Leistungsfreiheit bei grobfahrlässiger Ermöglichung des Diebstahls und anschließender Brand; OLG Hamm (14 U 103/88) NZV 1989, 27 = NJW 1989, 463. Ebenso LG München I (25 O 9009/85) VersR 1987, 658.