Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen die Entziehung ihrer Fahrerlaubnis der Klasse 3 (alt, erteilt am 12.7.1990).
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