Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12. Oktober 2017 -
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,-- Euro festgesetzt.
Die Beschwerde gegen den im Tenor bezeichneten Beschluss des Verwaltungsgerichts ist zulässig, aber unbegründet.
Das Vorbringen der Antragstellerin in ihrer am 13.11.2017 bei Gericht eingegangenen Beschwerdebegründung, das nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO den Umfang der vom Senat vorzunehmenden Prüfung begrenzt, gibt keine Veranlassung, die erstinstanzliche überzeugend begründete Entscheidung abzuändern.
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