I.
Das Amtsgericht Paderborn hat den Angeklagten am 9. Juni 2004 wegen versuchter Nötigung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Gesamtgeldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 23,- EURO verurteilt. Ferner ist die Fahrerlaubnis des Angeklagten entzogen und sein Führerschein eingezogen worden. Vor Ablauf von einem Jahr und sechs Monaten darf dem Angeklagten keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.
Das Amtsgericht hat folgende Feststellungen getroffen:
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