Das angefochtene Urteil wird unter Aufrechterhaltung der in den Urteilsgründen unter Ziff. I 5 und II getroffenen Feststellungen, soweit diese sich nicht auf den Wohnsitz des Angeklagten beziehen, aufgehoben.
Die Sache wird im Umfang der Urteilsaufhebung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Plettenberg zurückverwiesen.
I.
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