Die Klägerin nimmt die Beklagte aus abgetretenem Recht auf Zahlung rückständiger Leasingraten, Restwertzahlung und Herausgabe des Leasingfahrzeugs nach Beendigung des Leasingvertrages in Anspruch.
Die Beklagte wollte im September/Oktober 1994 bei dem BMW-Vertragshändler F. L. GmbH & Co. KG in F. ein neues Fahrzeug erwerben. Geschäftsführer dieses Autohauses war K. L. Dieser war gleichzeitig Geschäftsführer der B.-Leasing GmbH & Co. KG (im folgenden: B.), an der der ehemalige Rechtsanwalt H. beteiligt war, der seinerseits Alleingesellschafter der H. Vermögens-Beteiligungs-GmbH (im folgenden: H.) war, für die nach außen ebenfalls L. wie ein Geschäftsführer handelte. Alle drei Unternehmen sind in Vermögensverfall geraten.
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