KG - Urteil vom 13.06.2005
12 U 65/04
Normen:
ZPO § 286 ; BGB § 253 ;
Fundstellen:
DAR 2005, 620
KGReport 2005, 738
NZV 2006, 88
VRS 109, 165
VersR 2006, 715
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 12.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 82/01

Erhebliche Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines manipulierten Unfalls - Behauptung einer HWS-Verletzung

KG, Urteil vom 13.06.2005 - Aktenzeichen 12 U 65/04

DRsp Nr. 2005/12543

Erhebliche Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines manipulierten Unfalls - Behauptung einer HWS-Verletzung

»Aus dem Umstand, dass der Fahrer des Opferfahrzeugs bei einem seinem ganzen Erscheinungsbild nach manipulierten Verkehrsunfall möglicherweise eine HWS - Distorsion erlitten hat, ergibt sich nicht zwingend, dass der "Unfall" unfreiwillig war. Auch der Unstand, dass der gerichtliche Sachverständige die vom Kläger behauptete Unfallkonstellation als untypisch für gestellte Unfälle bezeichnet, spricht nicht zwingend gegen einen manipulierten Unfall; denn es ist gerade das Wesen der Unfallmanipulation, dass die Wahrscheinlichkeit eines unbeabsichtigten Schadenseintritts offen bleiben soll.«

Normenkette:

ZPO § 286 ; BGB § 253 ;

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg.

1. Im Ergebnis zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, das auf Grund einer ungewöhnlichen Häufung von Beweisanzeichen eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für eine Manipulation des Schadensereignisses vom 10. Oktober 2000 spricht.