OLG Karlsruhe - Beschluss vom 10.05.2013
1 (3) Ss Bs 131/13-AK 35/13
Normen:
StVG § 24a Abs. 2; StVG § 24a Abs. 3;
Fundstellen:
StV 2014, 622
Vorinstanzen:
AG Baden-Baden, vom 05.12.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 4 OWi 316 Js 12784/12jug

Erkennbarkeit der berauschenden Wirkung von Cannabis beim Führen eines Kraftfahrzeugs

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.05.2013 - Aktenzeichen 1 (3) Ss Bs 131/13-AK 35/13

DRsp Nr. 2014/8986

Erkennbarkeit der berauschenden Wirkung von Cannabis beim Führen eines Kraftfahrzeugs

Orientierungssätze: Zu den Anforderungen an die Feststellung fahrlässigen Handelns bei § 24a StVG nach vorausgegangenem Cannabis-Konsum

Für eine Verurteilung nach § 24a StVG ist die Feststellung erforderlich, dass der Betroffene entweder die Möglichkeit des Fortbestehens der berauschenden Wirkung des Cannabis erkannt hat oder aber hätte erkennen können und müssen. Die Erkennbarkeit der berauschenden Wirkung ist insbesondere dann besonders darzulegen, wenn der Konsum des Cannabis bereits mehr als einen Tag seit dem Fahrtantritt zurückliegt und nur eine geringe Überschreitung des analytischen Grenzwerts vorhanden ist.

Tenor

Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Baden-Baden B. vom 05. Dezember 2012 mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts Baden-Baden B. zurückverwiesen.

Normenkette:

StVG § 24a Abs. 2; StVG § 24a Abs. 3;

Gründe