OLG Hamm - Urteil vom 29.09.2021
11 U 54/16
Normen:
ZPO § 92 Abs. 1; ZPO § 97 Abs. 1;
Fundstellen:
MDR 2022, 243
Vorinstanzen:
LG Bochum, vom 08.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 237/14

Ersatz eines Überschwemmungsschadens wegen der Verletzung von Gewässerunterhaltungspflichten und VerkehrssicherungspflichtenAuswirkungen auf den Überschwemmungsschutz und Hochwasserschutz anliegender Grundstücke nach Renaturierung eines Bachlaufs

OLG Hamm, Urteil vom 29.09.2021 - Aktenzeichen 11 U 54/16

DRsp Nr. 2022/1201

Ersatz eines Überschwemmungsschadens wegen der Verletzung von Gewässerunterhaltungspflichten und Verkehrssicherungspflichten Auswirkungen auf den Überschwemmungsschutz und Hochwasserschutz anliegender Grundstücke nach Renaturierung eines Bachlaufs

Hat die Renaturierung eines Bachlaufs Auswirkungen auf den Überschwemmungs- und Hochwasserschutz anliegender Grundstücke einer benachbarten Kommune, kann diese Kommune im Rahmen der ihr obliegenden Verkehrssicherungspflicht gehalten sein, Maßnahmen zum Hochwasserschutz zu prüfen und ggfls. zu veranlassen.

Tenor