OLG Düsseldorf - Urteil vom 17.12.2019
1 U 162/18
Normen:
BGB § 249; BGB § 251;
Vorinstanzen:
LG Duisburg, vom 22.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 49/18

Ersatzfähigkeit den Wiederbeschaffungswert übersteigender Reparaturkosten bei Pfändung und Versteigerung des Fahrzeugs vor Ablauf der 6-Monats-Frist

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2019 - Aktenzeichen 1 U 162/18

DRsp Nr. 2020/11451

Ersatzfähigkeit den Wiederbeschaffungswert übersteigender Reparaturkosten bei Pfändung und Versteigerung des Fahrzeugs vor Ablauf der 6-Monats-Frist

Zur Abrechenbarkeit von Reparaturkosten, wenn das reparierte Fahrzeugs vor Ablauf der 6-Monatsfrist gepfändet und versteigert wird.

Der Geschädigte kann auch dann vollen Ersatz der den kalkulierten Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs um bis zu 30% überschreitenden Reparaturkosten verlangen, wenn das reparierte Fahrzeug vor Ablauf der 6-Monats-Frist gepfändet und versteigert wird.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 22.10.2018 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg - Einzelrichterin - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Das Berufungsurteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 249; BGB § 251;

Gründe

I.

Die Klägerin nimmt die Beklagte aus abgetretenem Recht auf Zahlung von Reparaturkosten in Anspruch.

Am 12.04.2016 verursachte eine Versicherungsnehmerin der Beklagten einen Unfall, bei dem der VW Golf des Zeugen XXX beschädigt wurde. Die grundsätzliche Haftung der Beklagten ist unstreitig.