OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 13.09.2007
1 U 224/06
Normen:
BGB § 249 ; BGB § 253 ;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt am Main - 2-12 O 42/06 BGH - VI ZR 248/07,

Ersatzpflicht des Unfallverursachers erfasst nicht Nutzungsausfallentschädigung für Wohnmobile

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.09.2007 - Aktenzeichen 1 U 224/06

DRsp Nr. 2008/17897

Ersatzpflicht des Unfallverursachers erfasst nicht Nutzungsausfallentschädigung für Wohnmobile

Normenkette:

BGB § 249 ; BGB § 253 ;

Entscheidungsgründe:

A. Der Kläger nimmt die Beklagten aus einem Verkehrsunfall vom 20.10.2005 auf restlichen Schadensersatz in Anspruch. Der Beklagte zu 1. hatte das geparkte Wohnmobil des Klägers bei einem missglückten Rangiermanöver beschädigt. Die Ersatzpflicht der Beklagten, die bereits 6.182 EUR gezahlt haben, ist dem Grunde nach außer Streit. Streitig ist diese Ersatzpflicht lediglich noch hinsichtlich folgender Schadensposten:

- Nutzungsausfallentschädigung für das Wohnmobil in Höhe von 5.250 EUR (21.10.-24.11.2005, 150 EUR/Tag),

- Kosten für die Fahrt mit dem Wohnmobil zur in O1 gelegenen Werkstatt und zurück, 811,80 EUR (2*110 km*3,69 EUR/km),

- Kosten für zwei Fahrten eines Begleitfahrzeuges zur Werkstatt und zurück, 198 EUR (4*110 km*0,45 EUR/km),