BGH - Urteil vom 20.03.1984
VI ZR 78/83
Normen:
AFG §§ 100, 134 ; BGB § 842, § 843 ; RVO § 1542 ;
Fundstellen:
VRS 67, 3

Ersatzpflichtiger Erwerbsschaden eines Arbeitslosen

BGH, Urteil vom 20.03.1984 - Aktenzeichen VI ZR 78/83

DRsp Nr. 1994/4515

Ersatzpflichtiger Erwerbsschaden eines Arbeitslosen

A. Der Verlust der Arbeitsfähigkeit für sich allein stellt noch keinen Schaden dar. B. Der Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosenunterstützung (Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe) ist ein ersatzpflichtiger Erwerbsschaden des Verletzten. Da dieser Anspruch Lohnersatzfunktion hat, geht der Schadensersatzanspruch des Verletzten auf die Krankengeld zahlende gesetzliche Krankenkasse über.

Normenkette:

AFG §§ 100, 134 ; BGB § 842, § 843 ; RVO § 1542 ;
Fundstellen
VRS 67, 3