Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
II.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
III.Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
V.Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 154.681 € festgesetzt.
I.
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Erstattung von Beträgen, die er für angeblich illegale Online-Glücksspiele auf der von A Ltd. (im Folgenden: Glückspieleanbieter) betriebenen Internetseite Internetadresse 1 verwendet haben will.
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