FG Rheinland-Pfalz, vom 29.08.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1557/03
Erstattung von im Voraus entrichteter Kraftfahrzeugsteuer bei Insolvenzverfahren
BFH, Urteil vom 16.11.2004 - Aktenzeichen VII R 62/03
DRsp Nr. 2005/1412
Erstattung von im Voraus entrichteter Kraftfahrzeugsteuer bei Insolvenzverfahren
»1. Die Kraftfahrzeugsteuerschuld ist im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kraftfahrzeughalters aufzuteilen auf die Tage vor und die Tage nach Eröffnung des Verfahrens.2. Hinsichtlich für Tage nach Verfahrenseröffnung im Voraus entrichteter Kraftfahrzeugsteuer entsteht im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung ein Erstattungsanspruch, gegen den das FA mit Insolvenzforderungen aufrechnen kann.«