OLG Hamm - Urteil vom 29.10.2021
11 U 60/21
Normen:
IfSG § 56 Abs. 5 S. 2; IfSG § 56 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Münster, vom 15.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 345/20

Erstattungsanspruch eines Arbeitgebers nach dem IfSGZeit einer häuslichen Quarantäne für einen ProfifußballerQuarantäne aus betriebsbezogenen Gründen

OLG Hamm, Urteil vom 29.10.2021 - Aktenzeichen 11 U 60/21

DRsp Nr. 2022/71

Erstattungsanspruch eines Arbeitgebers nach dem IfSG Zeit einer häuslichen Quarantäne für einen Profifußballer Quarantäne aus betriebsbezogenen Gründen

Für die Zeit einer häuslichen Quarantäne kann einem Profifußballer ein arbeitsrechtlicher Vergütungsanspruch gem. § 611a BGB gegen den ihn beschäftigenden Verein, seinen Arbeitgeber, zustehen, wenn er nach der Einstellung des regulären Spiel- und Trainingsbetriebs einen vom Verein vorgegebenen häuslichen Trainingsplan zu befolgen hat. Ein Vergütungsanspruch gem. § 615 BGB kommt in Betracht, wenn die Quarantäne aus betriebsbezogenen Gründen angeordnet werden musste, z.B. weil der unter Quarantäne gestellte Spieler während des Trainings Kontakt zu einem mit Corona infizierten Mitspieler hatte. Bei einer 14-tägigen Quarantäne kann der Spieler zudem für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit an seiner Arbeitsleistung gehindert gewesen sein, so dass ihm ggfls. ein Vergütungsanspruch gem. § 616 BGB zustünde. Die Voraussetzungen für eine Entschädigung des Vereins als Arbeitgeber gem. 56 IfSG liegen nicht vor, wenn er aus einem der genannten Gründe zur Zahlung der – nunmehr als Entschädigung verlangten - Vergütung an den Spieler verpflichtet war.

Tenor