BFH - Urteil vom 10.10.2018
IX R 1/17
Normen:
EStG § 7 Abs. 4, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7; HGB § 255 Abs. 1;
Fundstellen:
BB 2019, 277
BFH/NV 2019, 232
BFHE 263, 1
BStBl II 2019, 170
DB 2019, 219
DStR 2019, 211
DStRE 2019, 258
FR 2020, 575
FamRZ 2019, 570
HFR 2019, 176
NJW 2019, 543
ZEV 2019, 163
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 13.10.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 203/15

Ertragsteuerliche Behandlung der Auseinandersetzung von Miterben bei zivilrechtlicher Nachlassspaltung und Verteilung sämtlicher Nachlassgegenstände

BFH, Urteil vom 10.10.2018 - Aktenzeichen IX R 1/17

DRsp Nr. 2019/1458

Ertragsteuerliche Behandlung der Auseinandersetzung von Miterben bei zivilrechtlicher Nachlassspaltung und Verteilung sämtlicher Nachlassgegenstände

Setzen sich die Miterben im Fall der zivilrechtlichen Nachlassspaltung unter Einbeziehung aller personengleichen Erbengemeinschaften in einem einheitlichen Vorgang in der Weise auseinander, dass sie sämtliche Nachlassgegenstände gleichzeitig vollständig unter sich verteilen, ist auch für die ertragsteuerliche Beurteilung, ob insgesamt eine neutrale Realteilung oder ob teilweise Anschaffungs- und Veräußerungsvorgänge anzunehmen sind, auf diesen einheitlichen Vorgang und auf den gesamten Nachlass abzustellen.

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 13. Oktober 2016 14 K 203/15 aufgehoben.

Die Sache wird an das Niedersächsische Finanzgericht zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Normenkette:

EStG § 7 Abs. 4, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7; HGB § 255 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Ehegatten und werden zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Der Kläger erzielte im Jahr 2012 (Streitjahr) Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit sowie Vermietung und Verpachtung, die Klägerin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.