OLG Köln - Urteil vom 17.06.2020
27 U 83/19
Normen:
BGB § 826; BGB § 31; BGB § 249; ZPO § 287;
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 28.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 185/18

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit Motor EA 189Anrechnung gezogener Nutzungen im Wege des VorteilsausgleichsNutzungsersatz nach linearer BerechnungsmethodeVerzinsung des gesamten Kaufpreises

OLG Köln, Urteil vom 17.06.2020 - Aktenzeichen 27 U 83/19

DRsp Nr. 2020/16604

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit Motor EA 189 Anrechnung gezogener Nutzungen im Wege des Vorteilsausgleichs Nutzungsersatz nach linearer Berechnungsmethode Verzinsung des gesamten Kaufpreises

Zu verzinsen ist nach Erwerb eines vom sog. Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs der gesamte Kaufpreis und nicht lediglich der letztlich nach Abzug der Nutzungsentschädigung verbliebene Schadensersatzanspruch.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers und unter Zurückweisung seiner weitergehenden Berufung sowie unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten wird das am 28.10.2019 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 4 O 185/18 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Fahrzeugs der Marke Volkswagen A IV Cabriolet 1,6 TDI Cup-Sondermodell, Fahrzeug-Identifikationsnummer: B nebst Fahrzeugschlüsseln, Kfz.-Schein, Kfz.-Brief und Serviceheft einen Betrag in Höhe von 23.663,22 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab 19.01.2019 zu zahlen;

Zinsen in Höhe von 4 % aus 26.700,00 € seit dem 14.09.2015 bis zum 18.01.2019 zu zahlen;

weitere 1.996,- € zu zahlen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 11 % und die Beklagte zu 89 %.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.