Auf die Berufung der Beklagten wird das am 03.12.2019 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 13.488,36 € nebst Zinsen in Höhe von 4% für die Zeit vom 16.10.2013 bis zum 03.12.2018 sowie in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.12.2018 Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeuges Skoda A 2.0 I TDI mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer B zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des vorstehend genannten Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.570,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.12.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Beklagten sowie die Berufung des Klägers insgesamt werden zurückgewiesen.
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