Auf die Berufung des Klägers und auf diejenige der Beklagten wird das am 09.08.2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.635,72 € nebst Zinsen in Höhe von 4 % vom 28.03.2014 bis zum 31.01.2019 (Eintritt der Rechtshängigkeit) und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2019 zu zahlen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs der Marke Audi B mit der Fahrgestellnummer B.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des gesamten Rechtsstreits tragen der Kläger 53 % und die Beklagte 47 %.
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