Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16.05.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen (
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.753,57 € nebst Zinsen in Höhe von vier Prozent für die Zeit vom 24.12.2011 bis zum 28.02.2020 und in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.02.2020 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Kraftfahrzeuges der Marke Volkswagen Typ A 2.0 TDI mit der Fahrzeugidentifikationsnummer B zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz und des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 20% und die Beklagte zu 80%.
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