SchlHOLG - Urteil vom 15.02.2022
7 U 41/21
Normen:
BGB § 826; BGB § 31; BGB § 249 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Kiel, vom 26.02.2021

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Porsche Cayenne S mit einem Motor der Baureihe 92 ARückrufbetroffenheit eines FahrzeugsErstattungsfähigkeit der mit einem Fahrzeugerwerb verbundenen FinanzierungskostenGrundsätze der VorteilsausgleichungSowieso Finanzierungskosten

SchlHOLG, Urteil vom 15.02.2022 - Aktenzeichen 7 U 41/21

DRsp Nr. 2022/6307

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Porsche Cayenne S mit einem Motor der Baureihe 92 A Rückrufbetroffenheit eines Fahrzeugs Erstattungsfähigkeit der mit einem Fahrzeugerwerb verbundenen Finanzierungskosten Grundsätze der Vorteilsausgleichung Sowieso Finanzierungskosten

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten sowie die Anschlussberufung des Klägers wird - unter Zurückweisung der jeweiligen Rechtsmittel im Übrigen - das am 26. Februar 2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts Kiel teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 82.086,98 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf einen Betrag von 35.085,87 € seit dem 10. Juni 2020 sowie auf einen weiteren Betrag von 47.001,11 € seit dem 18. November 2021 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des PKW Porsche Cayenne S 4.2 l Diesel mit der FIN ....

2.

Es wird feststellt, dass der Klagantrag erster Instanz zu 1) in Höhe von 4.737,70 € in der Hauptsache erledigt ist.

3.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.348,94 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.08.2020 zu zahlen.

4.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5. 6.