OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 08.07.2021
26 U 5/21
Normen:
ZPO § 92 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 18.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 28 O 215/20

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Golf VI mit einem Motor der Baureihe EA 189Begriff der SittenwidrigkeitEinrede der VerjährungVerjährungshemmung zum Zeitpunkt der Erhebung einer Musterfeststellungsklage

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.07.2021 - Aktenzeichen 26 U 5/21

DRsp Nr. 2022/12254

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Golf VI mit einem Motor der Baureihe EA 189 Begriff der Sittenwidrigkeit Einrede der Verjährung Verjährungshemmung zum Zeitpunkt der Erhebung einer Musterfeststellungsklage

Maßgebender Zeitpunkt für den Eintritt der Hemmungswirkung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB ist allein der Zeitpunkt der Erhebung der Musterfeststellungsklage, nicht hingegen der Zeitpunkt der Anmeldung des Anspruchs im Klageregister durch den Verbraucher.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18. Dezember 2020 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 17.588,90 zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank aus einem Betrag in Höhe von € 17.588,90 ab dem 29. Oktober 2020 Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges VW Golf VI 1,6 Variant mit der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) … einschließlich der zugehörigen Fahrzeugschlüssel und Rückgabe der Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 92 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.