OLG Saarbrücken - Urteil vom 05.01.2022
2 U 86/21
Normen:
BGB § 249 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 05.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 356/20

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Passat mit einem Motor der Baureihe EA 288Begriff der SittenwidrigkeitZulässigkeit einer temperaturabhängigen Steuerung des EmissionskontrollsystemsFahrzeugerwerb nach Bekanntwerden des Dieselskandals

OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.01.2022 - Aktenzeichen 2 U 86/21

DRsp Nr. 2022/3142

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Passat mit einem Motor der Baureihe EA 288 Begriff der Sittenwidrigkeit Zulässigkeit einer temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems Fahrzeugerwerb nach Bekanntwerden des Dieselskandals

Zur Haftung des Automobilherstellers nach §§ 826, 31 BGB gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs in einem so genannten Dieselfall (hier: Motor EA288 mit NOx-Speicherkatalysator).

1. Die Berufung des Klägers gegen das am 5. März 2021 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 12 O 356/20 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

5. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 21.980 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 249 Abs. 1;

Gründe:

I.

Der Kläger nimmt die Beklagte als Herstellerin seines Fahrzeugs auf Schadensersatz wegen der Verwendung von nach seinen Behauptungen unzulässigen Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung in Anspruch.