1. Die Berufung des Klägers gegen das am 5. März 2021 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
5. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 21.980 € festgesetzt.
I.
Der Kläger nimmt die Beklagte als Herstellerin seines Fahrzeugs auf Schadensersatz wegen der Verwendung von nach seinen Behauptungen unzulässigen Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung in Anspruch.
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