Fabrikneuheit als zugesicherte Eigenschaft bei Neuwagen
OLG Dresden, Urteil vom 14.10.1998 - Aktenzeichen 8 U 1665/98
DRsp Nr. 1999/9903
"Fabrikneuheit" als zugesicherte Eigenschaft bei Neuwagen
Einem als Neuwagen verkauften PKW fehlt die zugesicherte Eigenschaft der Fabrikneuheit jedenfalls dann, wenn er zuvor fünf Wochen auf den Händler zugelassen war. Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine lediglich formale Zulassung ohne Nutzung des Fahrzeuges handelt.