Im Sommer 2000 schloß die Klägerin mit der BMW Leasing GmbH einen Leasingvertrag über ein Neufahrzeug BMW 523i, Baujahr 2000. Der Vertrag wurde durch die Beklagte, die als BMW-Vertragshändlerin ein Autohaus betreibt, vermittelt. Zuvor hatte die Klägerin ein mit "Neue Kraftfahrzeuge -Bestellung" überschriebenes Formular unterzeichnet. Das Bestellformular ist auf den 19. Juni, die Auftragsbestätigung der Beklagten auf den 21. Juni 2000 datiert. Der undatierte Leasingantrag der Klägerin wurde unter dem 20. Juni 2000 von der BMW Financial Services - BMW Bank GmbH im Namen und für Rechnung der BMW Leasing GmbH bestätigt. In dem Leasingvertrag hat die Leasinggeberin ihre Gewährleistungsansprüche an die Klägerin abgetreten.
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